Fördermittel für ausgewählte Klimaanlagen
Erhalten Sie bis zu 35% Fördermittel vom Staat für ausgewählte Klimaanlagen. Kontaktieren Sie uns gerne, wir unterstützen Sie hierbei.
Relevante Informationen
Welche Klimaanlage wird gefördert?
Seit dem 1.1.2021 neu hinzugekommen ist, dass bei Wohngebäuden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen auch Luft-Luft-Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen als förderwürdig eingestuft werden. Im Standardfall belaufen sich die Fördersätze für Klimaanlagen auf 35 Prozent.
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen, Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe.
Wie sieht der Ablauf aus?
Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer konkreten Projektplanung für Ihre Split-Klimaanlage. Danach folgt die Antragstellung zur Förderung bei der BAFA. Den Antrag können Sie selbst stellen. Die Daten werden im Anschluss von der BAFA geprüft.
Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie im Regelfall den Zuwendungsbescheid. Zur Umsetzung und für den Abschluss der Maßnahmen wird ein Bewilligungszeitraum von 24 Monaten gewährt. Die Frist gilt ab Erhalt des Zuwendungsbescheids.
Das sagen unsere Kunden
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